Im Bereich des Verkehrsrechts und des Versicherungsrechts arbeitet die Sozietät eng mit Rechtsanwältin Dr. Tomke Weers-Hermanns zusammen. Frau Dr. Weers-Hermanns ist seit 2009 als Rechtsanwältin zugelassen und führt ihre eigene selbstständige Rechtsanwaltskanzlei.
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht und Fachanwältin für Versicherungsrecht verfügt sie über umfangreiche Erfahrung und Fachkenntnisse, insbesondere bei der Abwicklung von komplexen Personenschäden. Ihre Expertise ermöglicht es ihr, schwierige rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Personenschäden zu bewältigen. Sie verfügt über das erforderliche Know-how, um Mandanten in solchen Fällen umfassend zu beraten und zu vertreten.
Darüber hinaus unterstützt Frau Dr. Weers-Hermanns uns auch bei erbrechtlichen Mandaten. Ihre Fachkenntnisse in diesem Bereich ermöglichen es uns, unseren Mandanten eine ganzheitliche Beratung anzubieten und ihre rechtlichen Angelegenheiten effektiv zu lösen.
- Schadensersatz bei Körperverletzung und Tod
- Verkehrsunfälle und Verkehrshaftung
- Produkthaftung und Verbraucherschutz
- Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle
- Arzthaftung und Behandlungsfehler
- Kauf- und Verkaufsverträge von Immobilien
- Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
- Grundbuchrecht und Grundstücksgrenzen
- Immobilienfinanzierung und Hypotheken
- Immobilienentwicklung und Baufinanzierung
- Ärztliches und zahnärztliches Honorarrecht
- Ärztliches und zahnärztliches Berufsrecht
- Krankenversicherungsrecht und Krankenkassenrecht
- Medizinprodukterecht und Arzneimittelrecht
- Medizinische Ethik und Forschung
- Arzthaftung und Behandlungsfehler
- Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründung
- Recht der Geschäftsführer und Gerschäftsführerhaftung
- Vertragsrecht und Handelsrecht
- Arbeitsrecht und Arbeitsverträge
- Baugenehmigungen und Bauleitplanung
- Bauvertragsrecht, Mängelgewährleistung und Bauprozesse
- Bauabnahme und Abrechnung
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowie Vollstreckung
- Rechtsmittelrecht, insbesondere Berufungen und Revision
- Schiedsverfahren und Schlichtung